1 Abzocke - Bereicherung oder Verachtung? Sa 15 Sep 2012 - 23:45
Nevermore
So, ich glaube, dieser Thread war vonnöten. Ich hoffe, er ist nicht deplatziert.
Zitat aus dem StGB Österreich, §146:
"Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."
Bitte, danke. Es ist so oder so strafbar. Und wenn es um Karten im Wert von 50 oder mehr € geht, ist ein Schaden am Vermögen durchaus vorhanden.
c1492-_ schrieb:Ah anmerkung, erstens bin in österreich und zweitens ich gebe ja etwas für die karten her und somit ist das nicht strafbar (österreich=andere gesetzte als deutschland)
Zitat aus dem StGB Österreich, §146:
"Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."
Bitte, danke. Es ist so oder so strafbar. Und wenn es um Karten im Wert von 50 oder mehr € geht, ist ein Schaden am Vermögen durchaus vorhanden.